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Über Geschmack lässt sich nicht streiten!

Um Designrechte über den Klassiker Porsche 911 wird zurzeit gestritten. Dabei musste Porsche vor dem EuG (Europäischer Gerichtshof) eine erste Niederlage einstecken. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass sich die verschiedenen Versionen des Modells 911 nicht ausreichend voneinander unterscheiden, so dass das betreffende Gemeinschaftsgeschmacksmuster wegen fehlender Eigenart nichtig ist (Urt. v. 06.06.2019, Az. T-2010/18). Zuvor hatte bereits das EUIPO (EU-Amt für geistiges Eigentum) dem Löschungsantrag stattgeben.

Der Kläger, die Nürnberger Modellbaufirma Autec, ein Hersteller von Spielzeug- und Modellautos, benötigt somit nunmehr keine Lizenzen des Porschekonzerns, um deren Fahrzeuge nachzubauen.

Parallel läuft ein ähnlicher Streit um die VW Modelle T5 und Caddy. Anders als bei Porsche urteilten die Richter im vorliegenden Fall jedoch, dass die Geschmackmuster rechtsbeständig sind.

Porsche behält sich nunmehr weitere Schritte gegen diese Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

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