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3. Mai 2022 – Urteil des EuGH zur Durchsetzung von Patenten per einstweiliger Verfügung

Die Durchsetzung von Patentschutz wird durch ein Urteil des EuGH auch in Deutschland deutlich einfacher und schneller möglich.

In dem Urteil vom 28.04.2022 entschied das EuGH, dass eine einstweilige Verfügung in Patentverletzungssachen auch dann erlassen werden kann, wenn sich das Streitpatent noch nicht einem zweiseitigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren als rechtsbeständig erwiesen hat.

Nach bisheriger Rechtsprechung musste ein geltend gemachtes Patent für den Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits in einem zweiseitigen Verfahren auf Rechtsbeständigkeit verteidigt worden sein, um dessen Rechtsbestand ausreichend zu sichern. Diese hohe Hürde wurde nun seitens des EuGH gesenkt, so dass nun direkt nach der Erteilung eines Patents aus diesem mittels einer einstweiligen Verfügung gegen einen Patentverletzer vorgegangen werden kann.

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