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Aktuelle Warnungen des DPMA, WIPO, EPO und anderen Behörden

Aus aktuellem Anlass warnen Ämter erneut zunehmend vor neuen Betrugsmaschen in Bezug auf Patentanmeldungen.

Dabei handelt es sich in der Regel um Zahlungsaufforderungen, die an das jeweilige Patentamt geleistet werden sollen. Derartige betrügerische Zahlungsaufforderungen sind zum Beispiel fiktive anfallende Kosten für eine Registereintragung, Veröffentlichung oder Verlängerung des Patents. Um echte von falschen Zahlungsaufforderungen zu unterscheiden, sollte zuerst überprüft werden, welche Kosten für das jeweilige Schutzrecht/Amt tatsächlich anfallen. Dies kann zum Beispiel auf den offiziellen Webseiten der Ämter ermittelt werden. Des Weiteren sollte überprüft werden, ob Ungereimtheiten, wie zum Beispiel Kontoverbindungen ins Ausland, nicht angegebene Adresse der Behörde, kurze Zahlungsfristen, vorausgefüllte Überweisungsträger oder Fehler in Rechtschreibung und Grammatik erkannt werden können. Eine weitere Hilfe ist die von dem DPMA erstellte Liste mit bekannten Firmen, die solche Zahlungsaufforderungen versenden (https://www.dpma.de/dpma/service/gebuehren/irrefuehrendezahlungsaufforderungen/liste_der_firmen/index.html). Auch die WIPO, das EPA und das USPTO führen jeweils vergleichbare Archive zur Erkennung betrügerischer Zahlungsaufforderungen oder entsprechender Firmen.

https://www.wipo.int/pct/de/warning/pct_warning.html

https://www.epo.org/applying/fees/payment/warning_de.html

https://www.uspto.gov/trademarks/protect/caution-misleading-notices

Sollte eine zugesandte Zahlungsaufforderung in einer dieser Listen aufgeführt sein, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine Betrugsmasche. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.

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