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Binden von einstweiligen Verfügungen an Bewährung in Rechtsbestandsverfahren rechtswidrig, EuGH (Az.: C-44/21, 28. April 2022)

Oberlandesgerichte, wie das OLG München, reichte es für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Fall einer Patentverletzung grundsätzlich nicht aus, dass das geltend gemachte Patent von der Erteilungsbehörde nach eingehender Prüfung erteilt wurde. Der Erlass einstweiliger Maßnahmen wegen der Verletzung von Patenten wurde grundsätzlich verweigert, wenn das in Rede stehende Patent nicht zumindest ein erstinstanzliches Einspruchs‑ oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat.

Das Landgericht München (LG I) hielt diese Auslegung für rechtswidrig und ließ diese Auslegung prüfen.

EuGH (Az.: C-44/21) hat nun entschieden (28. April 2022), dass eine einstweilige Verfügung in Patentverletzungssachen auch dann erlassen werden kann, wenn sich das Streitpatent noch nicht in einem erstinstanzlichen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren bewährt hat.

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