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BioNTech vs. CureVac – Streit der Impfstoffentwickler geht in die nächste Runde

Wie zu erwarten war, hat die BioNTech SE vor dem Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil des europäischen Patents EP 1 857 122 B1 (Streitpatent) der CureVac AG - basierend auf den Nichtigkeitsgründen der mangelnden Neuheit, der mangelnden erfinderischen Tätigkeit und der mangelnden Ausführbarkeit - erhoben.

Die Nichtigkeitsklage geht auf eine Verletzungsklage zurück, die sich gegen das COVID-19-mRNA Vakzin Comirnaty der BioNTech SE richtet. In dieser hat die Nichtigkeitsbeklagte (CureVac AG) die Nichtigkeitsklägerin (BioNTech SE) vor dem Landgericht Düsseldorf u.a. aus dem Streitpatent wegen Patentverletzung auf Auskunft, Rechnungslegung und Schadenersatz verklagt.

Das bereits im Jahr 2010 erteilte europäische Patent EP 1 857 122 B1 (Streitpatent) betrifft ein System zur genetischen Vakzinierung, das die mit den Eigenschaften von DNA-Vakzinen verbundenen Nachteile überwindet und die Wirksamkeit von auf RNA-Spezies basierenden Therapeutika (insbesondere Impfstoffen) erhöht.

Nach Informationen der Nichtigkeitsbeklagten CureVac AG stütze eine vorläufige Einschätzung des Deutschen Bundespatentgerichts aus April 2023 die Gültigkeit des Streitpatents EP 1 857 122 B1.

Das Urteil des Bundespatentgerichtes steht noch aus.

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