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BPatG: „OMNI POWER“ als Marke für Nahrungsergänzungsmittel und medizinische Produkte unterscheidungskräftig

Die Wortmarke „OMNI POWER“ ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) für Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel und medizinische Erzeugnisse hinreichend unterscheidungskräftig und daher eintragungsfähig (Urt. v. 06.02.2025 – Az.: 25 W (pat) 539/23).

Die Klägerin hatte versucht, die Marke in Deutschland für verschiedene Waren, unter anderem Nahrungsergänzungsmittel und medizinische Produkte, eintragen zu lassen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) lehnte den Antrag ab und begründete dies mit fehlender Unterscheidungskraft des Begriffs.

Die Klägerin legte daraufhin Beschwerde beim BPatG ein – mit Erfolg.

Nach Ansicht des Gerichts ist „OMNI POWER“ zwar verständlich, aber nicht derart eindeutig beschreibend, dass ein Markenschutz ausgeschlossen wäre. Der Begriff „OMNI“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „alles“ oder „ganz“, während „POWER“ aus dem Englischen kommt und „Kraft“ oder „Leistung“ bedeutet.

Zwar seien beide Begriffe den Verbrauchern im Allgemeinen bekannt, jedoch sei ihre Kombination weder geläufig noch rein sachlich – vielmehr sei sie ungewöhnlich und erfordere ein gewisses Maß an gedanklicher Auseinandersetzung. Auch werde „OMNI“ üblicherweise mit anderen lateinischen Begriffen kombiniert, nicht jedoch mit englischen Wörtern wie „POWER“. Diese sprachlich unübliche Verbindung verleihe der Marke einen fantasievollen und originellen Charakter.

Das Gericht stellte klar: Ein Zeichen gilt nur dann als rein beschreibend und damit schutzunfähig, wenn sein sachlicher Aussagegehalt für die angesprochenen Verkehrskreise klar, eindeutig und ohne Nachdenken erkennbar ist. Muss der beschreibende Sinn hingegen erst durch mehrere gedankliche Schritte erschlossen werden, spricht dies gegen das Fehlen der Unterscheidungskraft.

Fazit: Die Wortkombination „OMNI POWER“ sei nicht offensichtlich beschreibend und verfüge daher über ausreichende Unterscheidungskraft. Die Marke ist somit eintragungsfähig.

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