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Bundestag spricht sich erneut für EU-Einheitspatent aus

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf für das EU-Patentgericht mit der nötigen Zweidrittelmehrheit trotz viel Kritik von außen im zweiten Anlauf erneut beschlossen. 2017 hatte das Parlament den Entwurf bereits ohne Gegenstimmen befürwortet. Damals waren bei der Entscheidung aber nur 38 von über 630 gewählten Abgeordneten anwesend. Im März erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz so nach einer Beschwerde eines Patentanwalts aufgrund dieses Formfehlers für nichtig.

Mit dem Gesetz stimmt der Bundestag dem Übereinkommen für ein EU-Patentgericht für das geplante EU-Einheitspatent zu. Das einheitliche Patentgericht besteht als internationale Organisation mit Sitz in Luxemburg aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgremium und einer Kanzlei. Eine Zentralkammer kommt nach München.

Mit dem Einheitspatent sollen Unternehmen Erfindungen zukünftig einfacher, schneller und kostengünstiger EU-weit schützen lassen können. Mehrfache Prozessführung in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten, wie dies beim aktuellen Europäischen Patentübereinkommen noch erforderlich ist, soll vermieden werden.

Die Zustimmung des Bundesrates ist für den 18. Dezember 2020 geplant. Bis dahin und auch danach dürfte allerdings weiterhin mit Gegenwind für das Vorhaben gerechnet werden. Der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) hat beispielsweise bereits neue Verfassungsbeschwerden angekündigt, da Deutschland mit der Ratifizierung gegen drei andere internationale Abkommen verstoßen würde und es gravierende Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit gäbe.

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