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CRISPR/Cas9: Widerruf wegen formeller Mängel

CRISPR/CAS9 wird als Zukunftstechnologie in der Gentechnik gehandelt. Mit dieser Technologie ist es möglich DNA gezielt zu schneiden und anschließend zu verändern. Nachdem im Januar 2018 das EPA das betreffende Patent in einem Einspruchsverfahren wegen formeller Mängel bei der Inanspruchnahme der Priorität widerrufen hat, hat nunmehr am 16. Januar 2020 die Beschwerdekammer des EPA nach mehrtägiger mündlicher Verhandlung das Patent des Broad Instituts, MIT und Harvard in letzter Instanz für ungültig erklärt. Gemäß Art. 87 EPÜ müssen die Anmelder der Erstanmeldung sowie der Nachanmeldung im Rahmen der Priorität identisch sein bzw. müssen bereits vor dem Nachanmeldetag die Prioritätsrechte an die Anmelder der Nachanmeldung übertragen haben. Im Gegensatz zu den Erwartungen wurde diesbezüglich jedoch keine Vorlage an die übergeordnete Rechtsprechungsinstanz, die große Beschwerdekammer, weitergeleitet. Neben dem in Rede stehenden Patent ist das Broad Institut Inhaberin weiterer CRISPR-Patente, die das Prioritätsproblem jedoch nicht aufweisen. Auch eine Auseinandersetzung in Bezug auf diese Patente und damit um die Rechte an der CRISPR-Technologie ist zu erwarten.

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