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Das DPMA warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen
In einer aktuellen Pressemitteilung vom 13. Juli 2022 warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen von privaten Unternehmen. Das Angebot dieser Unternehmen beinhaltet mitunter eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in kommerzielle Register. Angeboten wird auch die Verlängerung von Schutzrechten beim DPMA, wobei dies als Dienstleistung zusätzlich zu den amtlichen Gebühren in Rechnung gestellt wird.
Der Angebotscharakter der Schreiben ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar und ergibt sich oft erst bei genauer Lektüre eines kleingedruckten Textes oder der teilweise rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Folgende Firmennamen wurden im Rahmen dieses betrügerischen Vorgehens unter anderem verwendet:
EUTD - European Trademarks & Domains,
IOIP – International Organisation Intellectual Property Registration International Mark,
IPOS - Intellectual Property Organisation Service,
IPS – Intellectual Property Services,
IPTR - International Patent and Trademark Register,
PMR-Service GmbH - Patent- und Markenregister,
TMP Register - Trademark Publication,
WPAT- World Patents and Trademarks und
WPT - World Patent and Trademark Register ltd.
Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Unternehmen nicht mit dem DPMA in Verbindung stehen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetpräsenz des DPMA: http://www.dpma.de