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Der Kater nach dem Hype: „Dubai-Schokolade“ muss aus Dubai stammen
„Dubai-Schokolade“ war im vergangenen Jahr ein unerwarteter Hype und warf zugleich zahlreiche marken- und wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Einige davon wurden am 27. Juni 2025 vom Oberlandesgericht Köln geklärt. Das Gericht stellte fest: Wer mit „Dubai‑Schokolade“ wirbt, muss sicherstellen, dass die Schokolade tatsächlich aus Dubai stammt.
In insgesamt vier Verfahren prüften die Richterinnen und Richter, ob es sich bei der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ (noch) um eine Herkunftsangabe handelt oder ob sie sich bereits zu einem Gattungsbegriff entwickelt hat. Maßgeblich ist dabei, ob noch mindestens 15 – 20 % der angesprochenen Verbraucher mit der Bezeichnung eine geografische Herkunft verbinden. Diese Schwelle sah das Gericht als nicht unterschritten an, eine Verwässerung des Herkunftsbezugs liege also nicht vor.
Ein wesentliches Argument war die Aufmachung der Produkte: Neben dem Namen „Dubai“ fanden sich weitere Elemente, die eine Assoziation mit der Wüstenmetropole verstärken, etwa eine stilisierte Stadtsilhouette oder Werbesprüche wie „Diese Schokolade bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause.“
Die Verfahren wurden zunächst im Eilverfahren entschieden, im Hauptsachverfahren können die Parteien Ihre Rechte weiter wahrnehmen.