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Ein weiterer Meilenstein in Richtung Einheitliches Patentgericht/Einheitspatent
Deutschland ratifiziert das Protokoll über die vorläufige Anwendung des EPGÜ-Übereinkommens (PAP-Protokoll).
Die deutsche Regierung hat am 27. Septmember 2021 die Ratifizierungsurkunde für das PAP-Protokoll hinterlegt, welches ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts ist.
In einer Presseerklärung teilt die deutsche Bundesjustizministerin Christine Lambrecht mit, dass das Einheitliche Patentgericht Gestalt annimmt und zu gegebener Zeit seine Arbeit aufnehmen wird, und unterstreicht damit die Bedeutung der Europäischen Patentreform für die innovative Industrie in Europa.
Es verbleiben noch zwei weitere Ratifizierungen des PAP-Protokolls, um in die Endphase für die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts einzutreten. Es ist nun absehbar, dass die erforderlichen Ratifizierungen bald erreicht werden, so dass das EPG als internationale Organisation eingerichtet werden kann.
Wir schätzen nun ein, dass das EPGÜ 2022, spätestens 2023 Inkraft treten wird.