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Eintragung der Marke „Oktoberfest“ – Was bedeutet das?
Die Landeshauptstadt München ist mittlerweile Inhaberin einer Reihe von Marken mit Bezug zum Münchener Oktoberfest. Neben der bereits im Jahr 2006 eingetragenen Wortbildmarke „Oktoberfest“, die ein lachendes Gesicht aus zwei Bierkrügen mit der Unterschrift „Oktoberfest“ zeigt, hat die Stadt München im Jahr 2021 auch die Wortmarken „Oktoberfest“ sowie „Münchner Oktoberfest“ und „Oktoberfest München“ zur Eintragung gebracht.
Dabei ist die Landeshauptstadt München nicht der einzige Anmelder, der Schutz für den Begriff „Oktoberfest“ begehrt. Diverse Einzelanmelder haben ebenfalls sehr ähnliche Marken angemeldet. Rechtsstreitigkeiten mit der Landeshauptstadt haben jedoch nach Aussage des Wirtschaftsreferenten Clemens Baumgärtner (CSU) jedoch nur diejenigen zu befürchten, die mit dem Namen des Münchner Oktoberfests Kasse machen wollen und diesem auch schaden: „Für mich ist die große Linie wichtig. Wenn es heißt, das Oktoberfest zieht jetzt nach Dubai, dann ist das übergriffig. Das geht nicht, dagegen gehen wir vor“. Ferner müssten sich die hierzulande trotz Corona Maßnahmen vereinzelnd veranstalteten „kleinen“ Oktoberfeste keine Sorgen machen, von der Stadt München verklagt zu werden.
Wer sich jedoch sicher sein will und es nicht auf das Wohlwollen der Stadtverwaltung ankommen lassen will, sollte es jedoch vorerst vermeiden, den Begriff „Oktoberfest“ für eine der vielen Waren und Dienstleistungen zu verwenden, die die Stadt München nun unter Schutz gestellt hat.