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EPO-Entscheidung T 1851/22: Automatisierung von Geschäftsprozessen ohne technischen Effekt
Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat in der Entscheidung T 1851/22 vom 12. Dezember 2025 ein „Software-Patent“ zur automatisierten Versandabwicklung für nicht patentierbar befunden. Die Entscheidung verdeutlicht die stringente Anwendung des „Comvik-Ansatzes" beim Schutz algorithmischer Lösungen.
Das Patent der Anmelderin Auctane betraf ein Verfahren zur autonomen Generierung von Versanddokumentation. Das System sollte Benutzerinteraktionen minimieren, indem es Warnmeldungen unterdrückt, Konfigurationen standardisiert und kritische Probleme eigenständig behebt, beispielsweise durch automatische Aufstockung der Porto-Gedecke.
Die Entscheidung der Beschwerdekammer: Auch wenn die Implementierung dieser Geschäftslogik algorithmische Schritte erfordert, die ein Programmierer konzipiert, verleiht dies der Erfindung keine ausreichende technische Funktion. Nach Art. 52 EPÜ sind Computerprogramme als solche von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.
Die Kammer betonte: Algorithmen erlangen technischen Charakter nur dann, wenn sie technische Überlegungen beinhalten – etwa zur Hardware-Effizienz, kontrollierten technischen Geräten oder Prozessen – und ein technisches Problem mit technischem Effekt lösen.
In der vorliegenden Anmeldung wurde dies verneint. Die Bestimmung kritischer Probleme und deren Behebung waren rein administrative, nicht-technische Anforderungen. Das einzige technische Element, die Ausführung eines Softwaremoduls auf generischer Hardware, war offensichtlich und bereits vor dem Prioritätstag bekannt.
Praktische Bedeutung: Diese Entscheidung bekräftigt, dass die bloße Automatisierung von Geschäftsprozessen mittels Standard-Computern keinen patentierbaren technischen Fortschritt darstellt. Anmeldungen im e-Commerce, Logistik oder Verwaltungsautomation sollten stärker auf technische Innovationen fokussieren – etwa Einsparungen von Rechnerressourcen oder Interaktion mit technischen Systemen – um patentierbar zu sein.