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Erfolg vor dem Einheitlichen Patentgericht: Yellow Sphere Innovations GmbH setzt sich in Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren gegen Knaus Tabbert AG durch
Düsseldorf, 10. April 2025 – Unsere Kanzlei hat gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei KRIEGER MES & GRAF v. der GROEBEN einen bedeutenden Erfolg vor der Lokalkammer Düsseldorf des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) erzielt. In dem Verfahren UPC_CFI_50/2024 haben wir unsere Mandantin, einen wichtigen Entwicklungsdienstleister im Bereich der Campingfahrzeuge, erfolgreich in einem kombinierten Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren gegen die Knaus Tabbert AG vertreten.
Gegenstand des Verfahrens war das europäische Patent EP 3 356 109 B1, das einen neuartigen Rahmen für die Fahrzeuge betrifft. Unsere Mandantin hatte wegen Patentverletzung Klage erhoben. Die Knaus Tabbert AG klagte daraufhin im Rahmen einer Widerklage auf Nichtigerklärung des Patents.
Mit Entscheidung vom 10. April 2025 bestätigte die Kammer die Verletzung des Patents durch die Knaus Tabbert AG und wies die Nichtigkeitswiderklage in vollem Umfang als unbegründet zurück. Die Entscheidung erkennt damit sowohl die Schutzfähigkeit des Patents als auch dessen rechtsverletzende Nutzung an.
Aus patentrechtlicher Sicht ist die Entscheidung auch deshalb bemerkenswert, weil sich die Kammer zur Auslegung sogenannter Product-by-Process-Ansprüche geäußert hat – eine Auslegungsfrage, die in der noch jungen Rechtsprechung des UPC bislang noch nicht abschließend durch das Berufungsgericht geklärt ist. Dabei wurde klargestellt, dass bei dieser Anspruchskategorie nicht das Herstellungsverfahren als solches im Vordergrund steht, sondern die durch das Verfahren bewirkten technischen Eigenschaften des Produkts. Maßgeblich sei demnach, wie der Fachmann die Angaben zum Herstellungsweg versteht und welche konkreten Rückschlüsse er daraus auf die erfindungsgemäße Beschaffenheit des Erzeugnisses zieht. Diese Auslegung stärkt die Rechtsposition von Patentinhabern, deren Erfindung durch strukturelle Merkmale allein nicht abschließend definiert werden kann.
„Das Urteil ist ein voller Erfolg für unsere Mandantin“, erklärt Rüdiger Bals, Patentanwalt und Partner unserer Kanzlei. „Es unterstreicht nicht nur die Bestandskraft des Schutzrechts, sondern auch die Effektivität des Einheitlichen Patentgerichts bei der Durchsetzung komplexer technischer Patente.“
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Knaus Tabbert AG Berufung beim Berufungsgericht des UPC in Luxemburg einlegt.
Das Verfahren wurde auf Seiten unserer Mandantin maßgeblich von einem Team aus unseren Patentanwälten Rüdiger Bals und Kai Klein sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Jestaedt der Rechtsanwaltskanzlei KRIEGER MES & GRAF v. der GROEBEN geführt, die das Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren technisch-strategisch begleitet und gemeinsam erfolgreich zum Abschluss gebracht haben.
Wir danken unserer Mandantin für das Vertrauen sowie unseren Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Herrn Dr. Jestaedt, der Rechtsanwaltskanzlei KRIEGER MES & GRAF v. der GROEBEN für die exzellente Zusammenarbeit in diesem Verfahren.