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***UPDATE*** Europäisches Einheitspatent

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. März 2020 seine Entscheidung zur anhängigen Verfassungsbeschwerde in Sachen Zustimmungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) verkündet und dem Vorankommen des europäischen Einheitspatentes vorerst einen Dämpfer erteilt.

Die derzeit noch ausstehende Ratifikation des EPGÜ durch Deutschland ist für das Inkrafttreten der EU-Verordnung (Nr. 1257/2012) zum europäischen Einheitspatent erforderlich. Gemäß EU-Verordnung ist das Inkrafttreten nämlich an die Forderung gebunden, dass Deutschland als einer der drei Mitgliedsstaaten mit den meisten europäischen Patenten in Kraft das europäische Einheitspatent ratifiziert.

Die Entscheidung stützt sich nun im Wesentlichen darauf, dass das Zustimmungsgesetz zum EPGÜ im Deutschen Bundestag nicht mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen wurde. So waren zum Zeitpunkt des Beschlusses des Gesetzes lediglich 35 Abgeordnete im Bundestag anwesend. Da jedoch durch das EPGÜ rechtsprechende Gewalt auf das Einheitliche Patentgericht übertragen werden soll, stellt das EPGÜ nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes eine materielle Verfassungsänderung und damit einen so tiefgreifenden Eingriff in die staatliche Grundordnung bzw. die demokratischen Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger dar, dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 2 GG notwendig gewesen wäre. Das EPGÜ-ZustG übertrage nämlich Rechtsprechungsaufgaben auf das einheitliche Patentgericht und weise ihm bestimmte Rechtsstreitigkeiten zur ausschließlichen Entscheidung zu. Das EPGÜ schließlich erkläre die Entscheidungen zu vollstreckbaren Titel.

Zwar ist grundsätzlich denkbar, dass eine erneute Abstimmung im Bundestag erfolgt. Aufgrund der derzeitigen politischen Lage ist es jedoch nicht absehbar, ob und wann eine solche weitere Abstimmung Erfolg haben könnte. Folglich bleibt auch die Zukunft des europäischen Einheitspatentes weiter offen.

***UPDATE*** In der Zwischenzeit hat die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes reagiert und erklärt, den festgestellten Formmangel möglichst „noch in dieser Legislaturperiode“ beheben zu wollen. Auch das Europäische Patentamt in Person des EPA-Präsidenten Campinos begrüßte die Haltung der Bundesregierung. Es sei nunmehr an der Zeit „das EU-Patentpaket Wirklichkeit werden zu lassen“.

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