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Genmanipulierte Pflanzen und Patentierbarkeit
Eines der am schnellsten wachsenden Forschungsgebiete ist das der genmanipulierten Pflanzen oder Organismen. Dabei handelt es sich um Pflanzen oder Organismen, deren Genom bearbeitet wurde, um Änderungen an der Pflanze oder dem Organismus auf DNA-Ebene vorzunehmen. Solche Veränderungen können das Hinzufügen, Verändern oder Entfernen von DNA aus dem Genom der Pflanze oder des Organismus umfassen. Die Europäische Kommission hat kürzlich Vorschläge zur Änderung der Rechtsvorschriften für solche Änderungen veröffentlicht. Derzeit sind die Vorschriften für „neue genomische Techniken“ oder NGTs recht restriktiv. Nach den neuen Vorschlägen sollen gentechnisch veränderte Nutzpflanzen, die Veränderungen an der bestehenden DNA des Organismus enthalten und durch konventionelle Züchtungsmethoden gewonnen werden können, auf europäischer Ebene wesentlich weniger streng geregelt sein.
Diese Vorschläge gehen jedoch nicht auf die Fragen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum in diesem Technologiebereich ein. Derartige regulatorische Änderungen erfordern vorerst keine umfassenden Änderungen des EPA-Rahmens. Die wichtigste Frage, um die es hier geht, ist, ob eine technische Erfindung vorliegt oder nicht. Liegt eine technische Erfindung vor, so ist das Produkt patentierbar, während etwas, das im Wesentlichen biologisch ist, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist. Gentechnisch veränderte Nutzpflanzen und Organismen, die eine Technologie nutzen, sind also patentierbar, während natürliche oder selektiv gezüchtete Organismen nicht patentierbar sind.
Während bestimmte Technologien für NGTs, wie die CRISPR-Cas-Technologie, eindeutig patentierbar sind, gibt es eine Grauzone, in der weniger ausgefeilte technische Ansätze verwendet werden. Nach den neuen EU-Vorschriften sind solche Ansätze zwar zulässig, aber beim EPA nicht patentierbar. Möglicherweise muss das EPA in Zukunft hinsichtlich der neuen Vorschriften klarer definieren, was unter einer technischen Erfindung zu verstehen ist und was als „im Wesentlichen biologisch“ definiert wird.