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Kochbücher für "Thermomix"

Ein Verlag darf auf das Cover seiner Kochbücher mit Rezepten für den "Thermomix" trotz bestehenden Markenschutzes den Produktnamen und ein stilisiertes Bild der Küchenmaschine drucken. Die Verwendung der Marke hat sich allerdings im Rahmen dessen zu halten, was erforderlich ist, um die Verbraucher über den Zweck des Kochbuches zu informieren.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass, da die Kochbücher nur für Besitzer eines „Thermomix“ von Interesse seien und somit eine Irreführung der Verbraucher vermieden wurde, die Benutzung gerechtfertigt sei. Eine Bezugnahme auf die Marke diene lediglich dazu, sich aus der Masse hervorzuheben und die beteiligten Verbraucher aufmerksam zu machen. Es sei weiterhin klar, dass die Kochbücher aus dem Verlag der Beklagten stammen und für die Küchenmaschine der Klägerin benutzt werden können.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist allerdings gegeben.

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