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„LEGO vs. Betonblock“
Wedges" für Kartoffelspalten, "Lotto" für Glücksspiele, "Dynamit" für Sprengstoff und "Flip-Flop" für Zehensandalen. All diese ehemaligen Marken sind durch den alltäglichen Gebrauch zu Synonymen für die jeweiligen Produkte geworden. Man spricht auch von Gattungsbezeichnungen, da diese Begriffe allgemein für das jeweilige Produkt verwendet werden, auch wenn nicht die explizite Marke, sondern nur das Produkt gemeint ist. Für den Markeninhaber ist dieser Übergang zum Gattungsbegriff sehr ärgerlich, da er dadurch seine Markenrechte verliert.
Auch Lego scheint zunehmend zu befürchten, dass der Begriff „Lego“ zu einem Gattungsbegriff für Klemmbausteine wird und Lego damit seine Markenrechte verliert. Dies zeigt auch der jüngste Rechtsstreit von Lego gegen die Firma „Betonblock“. Die Firma „Betonblock“ stellt Formen für Beton her, die so konstruiert sind, dass sie wie Klemmbausteine gestapelt werden können. In einer Werbung für diese Formen verglich die Firma „Betonblock“ die so hergestellten Betonsteine mit den bekannten Legosteinen. Die Firma Lego sieht darin eine Verletzung ihrer Markenrechte und verlangt, dass „Betonblock“ seine Betonformen nicht mehr mit der Marke „Lego“ vergleicht bzw. bewirbt.
Es bleibt abzuwarten, wie das Verfahren ausgeht und ob die Marke „Lego“ zur Gattungsbezeichnung erklärt wird.