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Liegt Haar in München?

Dies ist eine (und wohl auch die interessanteste) von drei Fragen, die die Beschwerdekammer der Großen Beschwerdekammer in ihrer Entscheidung T0831/17 vorgelegt hat. Hintergrund ist, dass die Beschwerdekammer aus dem Zentrum Münchens nach Haar gezogen ist. Artikel 6 (2) EPÜ besagt jedoch: "Das Europäische Patentamt befindet sich in München. Es hat eine Zweigstelle in Den Haag." Haar ist eine Gemeinde im Landkreis München. Stellt die Große Beschwerdekammer fest, dass Haar nicht zu München im Sinne von Art. 6(2) EPÜ gehört, wäre zumindest die Einberufung einer mündlichen Verhandlung in Haar nicht mehr möglich. Eine Antwort ist innerhalb der nächsten 18 Monate zu erwarten. Im vorliegenden Fall hat die Kammer beschlossen, die mündliche Verhandlung zu verschieben. Damit sollte es nunmehr ebenfalls möglich sein, auf der Grundlage dieser Entscheidung eine Verschiebung für andere in Haar geplante mündliche Verhandlung zu beantragen.

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