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Mündliche Verhandlungen per Videokonferenz

Das EPA hat am 10. November 2020 bekannt gegeben, dass es mit Wirkung zum 04. Januar 2021 nicht mehr erforderlich ist das Einverständnis der Beteiligten für die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Einspruchsverfahren als Videokonferenz einzuholen. Die beteiligten Parteien werden entsprechend informiert.

 

In zweiseitigen Einspruchsverfahren war die Durchführung der mündlichen Verhandlungen per Videokonferenz bisher von der Zustimmung der Parteien abhängig. Diese Regelung hat nun keinen Bestand mehr. Im Rahmen des am 4. Mai 2020 gestarteten Pilotprojekts als Reaktion auf die COVID-bedingten Kontakt- und Reisebeschränkungen führt das EPA mündliche Verhandlungen seit dem 1. April 2020 vor Prüfungsabteilungen und seit dem 4. Mai 2020 auch vor den Einspruchsabteilungen als Videokonferenz durch.

 

Zuletzt waren alle vor Ort und in Person stattfindenden Einspruchsverhandlungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt worden. Diese Regelung ist nunmehr bis zum 15. September 2021 verlängert worden.

 

Zukünftig sollen mündliche Verhandlungen vor Prüfungs- und Einspruchsabteilungen nur noch persönlich in den Räumlichkeiten des EPA durchgeführt werden, wenn ernsthafte Gründe gegen eine Durchführung als Videokonferenz sprechen.

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