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McDonalds vs. Maccoffee

Das EuG (Urteil des EuG vom 05.07.2016, Az.: T 518/13) hat über die Wertschätzung der Marken von McDonald´s entschieden. Dabei wird sowohl die Vorsilbe „Mc“ als auch „Mac“ von den allgemeinen Verkehrsteilnehmern für Nahrungsmittel und Getränke eindeutig mit McDonald´s in Verbindung gebracht.

Im Jahr 2008 wurde die Marke „MACCOFFEE“ für das Unternehmen Future Enterprises aus Singapur beim EUIPO eingetragen. Im Jahr 2013 hat McDonald´s die Nichtigkeit dieser Marke aufgrund einer Verwechselungsgefahr u. a. mit den Marken McFISH, McTOAST, McMUFFIN und McDonald´s beantragt. Die Nichtigkeit wurde daraufhin vom EUIPO erklärt. Das EuG hat diese Entscheidung nunmehr anerkannt und eine Ähnlichkeit auf klanglicher und begrifflicher Ebene zwischen „MACCOFFEE“ und McDonald´s bestätigt. Die Vorsilbe „MAC“ suggeriere dabei einen Zusammenhang mit den Produkten der Restaurantkette McDonald´s, welche mit der Vorsilbe „Mc“ versehen sind und dementsprechend einer sehr ähnliche Wortstruktur aufweisen. Es werde eine gedankliche Verbindung zwischen den Marken hergestellt, so dass der allgemeine Verkehr die Unionsmarke „MACCOFFEE“ dem Unternehmen McDonald´s zuordnet. Das Unternehmen Future Enterprises wolle demnach nur von dem Ansehen und der wirtschaftlichen Anstrengung von McDonald´s profitieren. Damit seien die Vorsilben „MAC“ und „Mc“ als gleichwertig zu betrachten.

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