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Mit Wirkung zum 1. November 2023 schafft das Europäische Patentamt die „10-Tage-Regel“ ab

Auf seiner 172. Tagung am 13. Oktober 2022 beschloss der Verwaltungsrat einige Änderungen der Ausführungsordnung zum EPÜ und unterstützte damit den laufenden Digitalisierungsprozess des Patenterteilungsverfahrens im EPA. Die Rechtsänderungen treten in zwei Paketen in Kraft.

Das erste Paket betrifft die Formerfordernisse für Dokumente sowie eine Änderung der Regel 65 EPÜ und tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.

Das zweite Paket betrifft eine neue Fiktion für die Zustellung und Fristberechnung und tritt am 1. November 2023 in Kraft.

Im Rahmen des zweiten Pakets wird die sogenannte 10-Tage-Regel abgeschafft. Dokumente gelten an dem Tag als zugestellt, auf den sie datiert sind. Für den Fall, dass ein Schriftstück nicht oder verspätet (mehr als 7 Tage nach dem Tag) zugeht, sind geeignete Absicherungen vorgesehen. Wenn Zweifel am Zugang eines Schriftstücks bestehen, ist das Amt weiterhin verpflichtet, den Zugang und den Tag des Zugangs nachzuweisen. Diese Änderung betrifft die Regeln 126 (2), 127 (2) und 131 (2) EPÜ. Die Verlagerung des Fokus des Zustellungssystems von der Papierwelt hin zur digitalen Welt, in der elektronische Dokumente am selben Tag zugestellt werden, ist entscheidend für die digitale Transformation des Amts. Weitere Einzelheiten werden in einer Mitteilung im Amtsblatt rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der geänderten Regeln bekannt gegeben.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetpräsenz des EPA: http://www.epo.org

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