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Patentstreit Haenel gegen Heckler & Koch geht in die nächste Runde

Bereits im Jahr 2015 wurde von der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen angekündigt die Bundeswehr werde mit neuen Sturmgewehren ausgestattet. Das Vergabeverfahren dauert bis heute an.

Bekanntermaßen geht es um 120.000 Sturmgewehre. Traditionell wird die Bundeswehr ausgestattet von der Heckler & Koch AG mit Sitz in Oberndorf am Neckar. Mit 1020 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von etwa 240 Millionen Euro (im Jahr 2019) gehört Heckler & Koch zu den größten Gewehr- und Pistolenherstellern weltweit. Allerdings sollte der Auftrag der Bundeswehr zu Beginn unerwarteter Weise stattdessen an die C.G.Haenel GmbH gehen, welche mit rund 130 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von rund 10 Millionen Euro deutlich kleiner ist.

Zwischen den Firmen ist ein erbitterter Kampf um den Auftrag der Bundeswehr entbrannt. Zuletzt sah es für Haenel dabei tendenziell schlechter aus, insbesondere da das Landgericht Düsseldorf eine Patentverletzung eines Patents von Heckler & Koch durch das von Haenel vermarktete Sturmgewehr sah. Dabei wurde ein Rückrufanspruch und ein Vernichtungsanspruch bejaht.

Um den Auftrag nun nach Möglichkeit doch noch zu bekommen, geht Haenel gegen das Urteil in Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, welches im März entscheiden soll. Weiterhin ist eine Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht in München geplant, um der Patentverletzung potentiell die Grundlage zu entziehen.

Technisch betrifft das Patent insbesondere kleine Öffnungen im Sturmgewehr durch welche Wasser schnell abfließen kann um beim Einsatz im Wasser eine schnelle Schussbereitschaft nach dem Auftauchen zu ermöglichen.

Da es bei dem Auftrag der Bundeswehr anscheinend um ein Auftragsvolumen von rund 400 Millionen Euro geht, ist bezüglich des Rechtsstreits von einem Ringen bis in die letzte Instanz auszugehen.

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