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Paulaner ./. Berentzen

Die in München ansässige Paulaner Brauerei ist auf Grundlage ihrer markenrechtlich geschützten und untenstehend abgebildeten „Fünf-Farben-Welle“, welche zur Vermarktung eines Cola-Mix-Getränks „Paulaner Spezi“ verwendet wird, bereits erfolgreich gegen die saarländische Karlsberg Brauerei vorgegangen (LG München I, Urt. v. 25.03.2025, Az. 33 O 14937/23).

Markenrechtlich geschützte „Fünf-Farben-Welle“ der Brauerei Paulaner (vgl. bspw. EU-Marke 018282231)

Nun entschied das LG München I in einem weiteren Markenrechtsstreit gegen die im Emsland ansässige Firma Berentzen ebenfalls zugunsten der Paulaner Brauerei (Urt. V. 05.08.2025, Az. 33 O 14496/24).

Die Brauerei Paulaner vertrat die Auffassung, dass die Etikettgestaltung des Produkts „MioMio – Cola + Orange“ eine Verwechslungsgefahr zu der durch die Paulaner Brauerei eingetragene und oben abgebildete Farbmarke begründe.

Gegenüberstellung der Produktaufmachungen der Cola-Mix-Getränke „Spezi“ und „MioMio – Cola + Orange

Diese Ansicht wurde seitens des LG München I nun bestätigt, wonach die Paulaner Brauerei insbesondere einen Unterlassungsanspruch gegen Berentzen in Bezug auf eine weitere Verwendung der obenstehend abgebildeten Etikettgestaltung erwirken konnte.

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