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PPH zwischen dem DPMA und dem ROSPATENT ausgesetzt
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verfolgt mit großer Sorge die kriegerischen Auseinandersetzungen nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine. Aus diesem Grund wird mit Wirkung vom 1. September 2022 der Patent Prosecution Highway (PPH) zwischen dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Föderalen Dienst für geistiges Eigentum, Patente und Marken Russlands (ROSPATENT) ausgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass das DPMA ab dem 1. September 2022 Anträgen auf Teilnahme am PPH nicht mehr stattgeben wird, wenn diese Anträge auf Arbeitsergebnissen beruhen, die von ROSPATENT als Amt für frühere Prüfung (OEE) im Rahmen des PPH durchgeführt wurden. Der Patent Prosecution Highway (PPH) ist eine Übereinkunft zwischen Patentämtern zur wechselseitigen Beschleunigung von Patentanmeldeverfahren. Sobald die eingereichten Patentansprüche von einem Erstrechercheamt als erteilbar eingestuft worden sind, kann der Anmelder das PPH-Programm bei den Partnerämtern in Anspruch nehmen. Diese bearbeiten dann die Anmeldung beschleunigt, ohne jedoch an das frühere Prüfungsergebnis gebunden zu sein. Dadurch soll die Qualität der Prüfung gesteigert werden und gleichzeitig das Verfahren effizienter sein.