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„Quadratisch. Praktisch. Gut.“

Ritter Sport bleibt als einzige Schokolade quadratisch. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in letzter Instanz entschieden, dass die charakteristische Verpackungsform weiter als Marke geschützt bleiben kann (AZ I ZB 42/19).

Milka (Kraft Foods/Mondelez) versucht bereits seit zehn Jahren gegen die quadratische Schokoladenform vorzugehen. Die beiden für die Markeninhaberin bereits seit 1996 und 2001 registrierten dreidimensionale Formmarken sind seither als verkehrsdurchgesetzte Zeichen für die Ware "Tafelschokolade" geschützt. Dabei handelt es sich um die jeweils neutralisierten Verpackungen der Tafelschokolade.

Grundsätzlich liegt immer dann ein Schutzhindernis vor, wenn die Marke ausschließlich aus einer Form besteht, „die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“. Dies konnte der BGH bei der quadratischen Form der Ritter Sport Schokolade nicht feststellen.

Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass die eingetragenen Marken nicht ausschließlich aus einer Form bestehen, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Das einzige wesentliche Merkmal der als Marken eingetragenen Warenverpackungen seien deren quadratische Grundflächen. Diese verleihen der Verpackung jedoch keinen wesentlichen Wert. Der Verbraucher sehe die Verpackung als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbinde damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.

Bereits 2017 hatte der BGH entschieden, dass die Marke von Ritter Sport bestehen bleibt. Das Verfahren wurde an das Bundespatentgericht (BPatG) zurückverwiesen, das daraufhin 2018 erneut entschied, dass die Markeneintragung bestehen bleibt.  

Für die vorliegende Entscheidung hat der I. Zivilsenat des BGH die Rechtsbeschwerde und die damit verbundenen Löschungsanträge nunmehr als unbegründet zurückgewiesen.

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