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Rumänien tritt dem Einheitlichen Patentgericht bei: Ein weiterer Schritt zur europäischen Integration

Am 31. Mai 2024 hat Rumänien offiziell das Abkommen über das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court Agreement, UPCA) ratifiziert und damit den Weg für eine bedeutende Erweiterung des europäischen Patentsystems geebnet. Ab dem 1. September 2024 wird Rumänien das 18. Mitgliedsland sein, das unter die Gerichtsbarkeit des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) fällt. Dies markiert einen wichtigen Meilenstein in der Harmonisierung des Patentschutzes innerhalb der Europäischen Union.

Hintergrund des UPCA

Das Einheitliche Patentgericht trat am 1. Juni 2023 in Kraft und bietet seitdem ein spezialisiertes und effizientes System für Patentstreitigkeiten auf europäischer Ebene. Dieses Gericht hat die exklusive Zuständigkeit für klassische europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung (sogenannte Einheitspatente). Es wurde gegründet, um die Fragmentierung der Patentsysteme in Europa zu überwinden und einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zu schaffen.

Die Bedeutung von Rumäniens Beitritt

Mit der Ratifizierung des UPCA durch Rumänien wird die territoriale Abdeckung der Einheitspatente auf insgesamt 18 EU-Mitgliedsstaaten erweitert. Dies bedeutet, dass Patente, die ab dem 1. September 2024 registriert werden, auch in Rumänien gültig sein werden. Diese Erweiterung ist besonders wichtig, da die geografische Reichweite eines Einheitspatents für seine gesamte Lebensdauer festgelegt ist und spätere Beitritte anderer Staaten keine rückwirkende Gültigkeit für bereits erteilte Patente haben.

Auswirkungen auf Patentanmelder

Um den Patentanmeldern die Möglichkeit zu geben, von der erweiterten territorialen Abdeckung zu profitieren, hat das Europäische Patentamt (EPA) am 5. Juni 2024 eine Mitteilung veröffentlicht. Diese erlaubt es den Anmeldern, die Registrierung der einheitlichen Wirkung ihrer Patente zu verzögern. Auf diese Weise können sie sicherstellen, dass ihre Patente auch in Rumänien gültig sind, wenn sie ab dem 1. September registriert werden.

Zukunft des UPC

Das UPC bleibt ein dynamisches System, das weiterwachsen kann. Sechs EU-Mitgliedsstaaten, die das UPCA unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben (Zypern, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Irland, Slowakei), könnten jederzeit beitreten. Zudem könnten die drei Mitgliedsstaaten, die das UPCA noch nicht unterzeichnet haben (Kroatien, Polen, Spanien), diesem ebenfalls beitreten. Jeder weitere Beitritt stärkt die Position Europas als attraktiven Standort für Innovation und Patentschutz.

Rumäniens Beitritt zum Einheitlichen Patentgericht ist ein Schritt in Richtung eines stärker integrierten und effektiveren Patentsystems in Europa. Es zeigt das anhaltende Engagement der EU-Mitgliedsstaaten, den Schutz geistigen Eigentums zu verbessern und Innovationen zu fördern.

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