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Schottland gegen Schwaben

Seit 2013 vertreibt die in Berglen ansässige Waldhornbrennerei Klotz ihren Single Malt Whisky unter der Bezeichnung „Glen Buchenbach“. Die Wahl dieser Bezeichnung führte bereits unmittelbar nach Markteinführung zu anhaltenden Streitigkeiten zwischen der Brennerei Klotz und der schottischen „Scotch Whisky Association“ (SWA), welche in der Namensgebung durch die Verwendung des Wortes „Glen“, welches seinen Ursprung im gälischen hat und übersetzt so viel wie „Tal“ bedeutet, eine schottische Herkunft des Whiskys suggeriert werde.

Diese Streitigkeiten wurden nun durch das am 20. Januar 2022 gefällte Urteil (Az. 5 U 43/19) des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) in Hamburg in der Berufungsinstanz entschieden, wobei die in der Vorinstanz ergangene Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg bestätigt wurde. So vertritt auch das OLG die Ansicht, dass die alleinige Verwendung des Wortes „Glen“ eine schottische Herkunft des Whiskys suggeriere und somit aufgrund einer Irreführung in Bezug auf die geschützte Herkunftsangabe „Scotch Whisky“ nicht für die Bezeichnung von Whisky verwendet werden dürfe, der nicht aus Schottland stamme.

Ob die Brennerei Klotz weitere Schritte in dem Rechtsstreit unternehmen wird, um gegen das Urteil vorzugehen, ist aktuell nicht bekannt.

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