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„Sparkassen-Rot“

Verkehrsdurchsetzung abstrakter Farbmarken mit 67,9% Zuordnungsgrad.

  • Ist es für eine konturlose Farbmarke, die in Folge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erworben hat, stets erforderlich, dass eine Verbraucherbefragung einen Zuordnungsgrad von mindestens 70% ergibt?

Gemäß der Auslegung des Art. 3 I und III der RL 2008/95 ist es stets erforderlich, dass eine Verbraucherbefragung einen Zuordnungsgrad von mindestens 70% ergibt.

  • Ist es verboten, eine streitige Marke im Rahmen eines Löschungsverfahrens für ungültig zu erklären, sofern sie nicht originär unterscheidungskräftig ist und ihr Inhaber nicht den Nachweis erbringen kann, dass die Marke vor der Anmeldung in Folge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hatte?

Gemäß der Auslegung des Art. 3 I und III der RL 2008/95 ist es nicht verboten, die streitige Marke im Rahmen eines Löschungsverfahrens für ungültig zu erklären, sofern diese nicht originär unterscheidungskräftig ist und ihr Inhaber nicht den Nachweis erbringen kann, dass die Marke vor der Anmeldung in Folge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hatte.

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