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Swissone“ gegen „Toblerone“: Berner Start-Up entscheidet Markenstreit gegen Toblerone für sich

„Toblerone“ (gegründet 1908 in Bern, eingetragene Marke EU000031203 aus 1996) wollte dem Berner Start-Up „Swissone“ 2020 einen Riegel vorschieben. Nach Ansicht von „Toblerone“ seien sich beiden Marken „Swissone“ und „Toblerone“ sehr ähnlich. Der Vorwurf war, dass „Swissone“ „Toblerone“, wegen seiner Ähnlichkeit in Name und Design, schade. Gestritten wurde über die genaue Form der Zacken und der Aussprache der Schlusssilbe „one“. Das Berner Obergericht wies die Klage jedoch ab und kam zu dem Schluss, dass keine Verwechslungsgefahr besteht und folglich „Toblerone“ dem Berner Start-up den Verkauf seines Produktes nicht verbieten darf. „Toblerone“ behielt sich weitere rechtliche Schritte vor. Inzwischen aber ist die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln verstrichen und die Klage nicht vor das Bundesgericht weitergezogen. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

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