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„THE NORTH FACE" vs. „THE DOG FACE"
Unter der Bezeichnung „The Dog Face“ vertreibt eine Schweizer Fima Funktionsbekleidung für Hunde. Die Anmelderin und Inhaberin der Marke „THE NORTH FACE“ versuchte bereits im Februar 2022 die Inhaberin der Marke „THE DOG FACE" erfolglos abzumahnen. Auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde vom Landgericht Frankfurt zurückgewiesen.
In der Entscheidung 6 W 32/22 hat der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt nunmehr entschieden, dass die Zeichenähnlichkeit zwischen dem angegriffenen Zeichen „THE DOG FACE" und der Verfügungsmarke „THE NORTH FACE" nicht so hoch ist, dass eine Verwechslungsgefahr bestehen würde.
Weiterhin wurde jedoch entschieden, dass angesichts des Umstandes, dass die Verfügungsmarke in erheblichem Maße bekannt ist, der Verkehr allerdings trotz der erkennbar unterschiedlichen Bedeutung von "DOG" und „NORTH" die Zeichen gedanklich miteinander verknüpfen wird, weil eine gewisse Warenähnlichkeit zwischen der unter der Verfügungsmarke vertriebenen Outdoor-Bekleidung und der unter dem angegriffenen Zeichen vertriebenen Tierbekleidung besteht.
Damit wurde dem Hersteller von Tierkleidung im Eilverfahren untersagt seine Produkte unter der Bezeichnung „THE DOG FACE“ zu vertreiben. Als Erklärung führte das Gericht an, dass die beteiligten Verkehrskreise annehmen könnten, dass die Inhaberin der Marke „THE NORTH FACE" auch Funktionsbekleidung für Hunde unter der in Rede stehenden Bezeichnung in ihr Sortiment aufgenommen habe.