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Wegweisendes Urteil im Rechtsstreit um die Unionsmarke „BIG MAC“
Nach einem jahrelangen Rechtstreit zwischen der irischen Fast-Food-Kette Supermac’s (Holdings) Ltd und McDonalds’s International Property Co. Ltd um die Unionsmarke „Big Mac“ hat McDonald’s nun eine Niederlage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) erlitten.
Im Jahre 2017 stellte Supermac’s einen Antrag auf Löschung der EU-Marke „Big Mac“ beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die McDonald‘s bereits im Jahre 1996 eintragen ließ (Unionsmarke Nr. 62638). Supermac’s begründete seinen Löschungsantrag damit, dass McDonald’s die Marke in den letzten fünf Jahren nicht ausreichend genutzt hatte. Dem Antrag wurde durch das EUIPO teilweise stattgegeben, allerdings behielt McDonald’s seine Rechte an der EU-Marke für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten, Sandwiches sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Restaurants.
Infolgedessen zog Supermac’s vor das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg, welches die vorherige Entscheidung aufhob und die Markenrechte von McDonald’s an der Marke „Big Mac“ weiter einschränkte (T-58/23). Das EuG entschied am 5. Juni 2024, dass McDonald’s seine Exklusivrechte an der Marke „Big Mac“ für Speisen aus Geflügelprodukten, Hähnchensandwiches und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Restaurants aufgrund fehlender Benutzung verliert. Allerdings wurde eine ausreichende Nutzung der Marke für Speisen aus Rindfleischprodukten anerkannt, sodass der Markenschutz in diesem Fall bestehen bleibt.
Gegen das Urteil kann noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung eingelegt werden. Das Urteil des EuG zeigt jedoch, dass Markeninhaber ihre Marken aktiv und nachweisbar für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen nutzen sollten, um eine Löschung der Marke durch Dritte aufgrund von Nicht-Benutzung zu verhindern.