Das Übereinkommen über das einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) trat am 1. Juni 2023 in Kraft.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und dem Schutz Ihres Patentportfolios in Europa unter dem neuen Einheitspatentsystem. Maßgeschneidert zu Ihrem Patentportfolio stellen wir Ihnen die Vorteile und Nachteile eines Einheitspatentes dar. Darüber hinaus erläutern wir mögliche Strategien, die in Verletzungsverfahren vor dem UPC in Betracht kommen.

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