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Ballinno gegen UEFA

Kurz vor Beginn der im Juni stattfindenden UEFA-Europameisterschaft 2024 hat Ballinno nun die UEFA wegen Patentverletzung verklagt. Dabei geht es um eine unbefugte Nutzung des durch das europäische Patent EP 1 944 067 geschützten Gegenstands.

Anspruch 1 dieses Patents schützt ein Verfahren zur Erkennung eines Ballkontakts durch Erfassen eines (beim Schuss) vom Ball erzeugten Schallsignals. Das Schallsignal wird mit einem vorgegebenen Signal verglichen, und wenn eine Übereinstimmung festgestellt wird, erhält der Schiedsrichter ein Erkennungssignal. Die Erfindung dient der verbesserten Erkennung einer Abseitssituation und kann daher als Erweiterung des „video assistant referee“ (VAR) angesehen werden, der den Fußballfans bereits bekannt sein dürfte.

Die Klage wurde am 18. April 2024 erhoben. Im Hinblick auf den Beginn des Eröffnungsspiels in München am 14. Juni 2024, wird das Verfahren höchstwahrscheinlich in den kommenden Wochen beginnen.

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