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Coca-Cola Flasche

Die Coca-Cola Company hat einen Markenschutz auf die berühmte geriffelte Konturflasche des Unternehmens inne. Nunmehr ist Coca-Cola jedoch an dem Versuch gescheitert, die Form der Flasche als dreidimensionale Unionsmarke anzumelden. Das Europäische Gericht (EuG, Urt. v. 24.02.2016, Az. T 411/14) urteilte, dass es der neuen Markenanmeldung an Unterscheidungskraft fehle. Die neue Markenanmeldung weicht dabei insoweit von der berühmten Coca-Cola-Flasche ab als es ihr an der typischen Riffelung fehlt. Es sei nicht erkennbar, dass die Flasche Merkmale aufweise, anhand derer diese von anderen Flaschen auf dem Markt unterschieden werden könne - es fehle an der erforderlichen Unterscheidungskraft. Die Flasche ohne Riffelung aus Plastik, Metall und Glas kann nicht als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Coca-Cola bleibt die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Monaten Rechtsmittel beim EuGH gegen diese Entscheidung einzulegen.

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