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“Compton” : New Yorker ./. BIW Invest
Die in der Schweiz ansässige BIW Invest AG ist Inhaberin der Unionsmarke „Compton“, welche für Bekleidung und Reisegepäck eingetragen wurde. Gegen die Eintragung der in Rede stehenden Marke wandte sich die bekannte Modekette New Yorker mit einem Nichtigkeitsantrag beim EUIPO.
Der Antrag wurde zunächst zurückgewiesen, führte jedoch in der Beschwerdeinstanz vor der zweiten Beschwerdekammer des EUIPO schließlich zu einem Erfolg für New Yorker und zur Löschung der Marke (Entscheidung vom 16.09.2022, Az. R 1913/2021-2).
In Reaktion wandte sich die Markeninhaberin an das Gericht der Europäischen Union (EuG) um diese Entscheidung anzufechten.
Das EuG vertrat in der Sache die Auffassung, dass für die Bewertung der Schutzfähigkeit der nicht auf die Sichtweise ausschließlich modeinteressierter Verkehrskreise abzustellen ist, sondern vielmehr auf die breite Öffentlichkeit.
Ferner führte das EuG aus, dass „Compton“ als Name eines Vororts von Los Angeles, unabhängig von seiner Verbindung zu verschiedenen Künstlern der Hip-Hop Szene, zum Zeitpunkt der Markenanmeldung im Jahr 2015 lediglich einem geringen Teil der relevanten Verkehrskreise bekannt gewesen sein dürfe. Eine Schutzunfähigkeit aufgrund einer geografischen Herkunftsbezeichnung liege insofern nicht vor. Auch eine fehlende Unterscheidungskraft wurde seitens des EuG verneint. Die Entscheidung des EUIPO wurde auf dieser Grundlage aufgehoben und die Marke „Compton“ sowie verwandte Bildmarken bleiben in dem Gebiet der Union für die BIW Invest geschützt.