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Das Europäische Patentamt (EPA) veröffentlicht die ersten 600 Einheitspatente
Seit dem 1. Juni 2023 ist das Einheitspatentsystem in Kraft. Demnach sind in dem Europäischen Patentregister erstmalig Daten über europäische Patente aufgeführt, für welche nach der Einführung des Einheitspatentsystems die einheitliche Wirkung beantragt wurde. Die ersten 600 Einheitspatente werden vom Europäischen Patentamt aktuell veröffentlicht.
Das jüngste Inkrafttreten des Einheitspatentsystems, an welchem derzeit 17 EU-Staaten beteiligt sind, ist ein weiterer großer Meilenstein europäischer Patentgeschichte seit der Unterzeichnung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) am 5. Oktober 1973 und der Eröffnung des Europäischen Patentamts in München am 2. November 1977. Durch das Einheitspatentsystem sollen mehrere Vorteile für die Nutzer entstehen, wie beispielsweise reduzierte Kosten, effizientere Verfahren sowie eine erhöhte Transparenz und größere Rechtssicherheit, beispielsweise hinsichtlich der Wirkung des Schutzrechts.
Seite dem 1. Juni 2023 ist es zudem möglich, Fälle auf der Grundlage von Einheitspatenten zentralisiert beim neu eröffneten Einheitlichen Patentgericht (UPC) einzureichen.