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Eintragung der Form der Legofiguren als Gemeinschaftsmarke

Der EuG bestätigt die Eintragung der Form der Legofigur als Gemeinschaftsmarke (EuG, T 395/14 vom 16. Juni 2015). Der EuG führt aus, dass die Formmerkmale der in Rede stehenden Figuren nicht zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Form der in Rede stehenden Figuren als solche und insgesamt erforderlich ist, um das Zusammensetzen mit ineinander steckbaren Bausteinen zu ermöglichen. Im Gegensatz dazu besteht die Wirkung dieser Form lediglich darin, den Figuren menschliche Züge zu verleihen.

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