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Geänderte Arbeitsabläufe beim HABM
Ab dem 24. November 2014 gelten neue Arbeitsabläufe beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Das HABM wird Gemeinschaftsmarkenanmeldungen (GMA) erst dann prüfen und sämtlichen damit verbundenen Schriftverkehr erst dann bearbeiten, wenn die Anmeldegebühr entrichtet wurde.
Es besteht ab sofort die Möglichkeit ohne Aufwendung von zusätzlichen Kosten ein „Fast-Track“ für GMA zu beantragen, womit eine frühzeitigere Veröffentlichung einer GMA erwirkt werden kann. Dabei gelten verschärfte Anforderungen an die Anmeldeunterlagen. Zudem muss die Anmeldegebühr sofort entrichtet werden und die für die GMA beanspruchten Waren- und Dienstleistungen sind aus einer vom HABM bereitgestellten, harmonisierten Datenbank zu wählen.