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Geringere Ortsgebundenheit beim EPA neuer Standard
"Das Europäische Patentamt hat angekündigt, die bereits mit Beginn der Pandemie vorgesehene Praxis der mündlichen Verhandlungen via Videokonferenz nunmehr als neuen Standard zu etablieren. Künftig wird daher jede mündliche Verhandlung vor den Prüfungsabteilungen, den Einspruchsabteilungen, der Rechtsabteilung und der Eingangsstelle standardmäßig als Videokonferenz abgehalten. Ausnahmsweise können mündliche Verhandlungen allerdings weiterhin vor Ort abgehalten werden, wenn dies beantragt wird und schwerwiegende Gründe gegen eine Durchführung per Videokonferenz sprechen. Auch die Durchführung von mündlichen Verhandlungen vor den Beschwerdekammern des EPA ist zunächst nicht von dieser Regelung betroffen.
Wie freuen uns, Verhandlungen von Verfahren vor dem Europäischen Patentamt auch in Zukunft von unseren Standorten per Videokonferenz betreuen zu können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des EPA."