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„Ins gemachte Nest“

Überleitung der Kennzeichnungskraft langjähriger Marken auf modernisierte Nachfolgemarken.

  • Kann eine frisch eingetragene Nachfolgemarke originär eine gesteigerte Kennzeichnungskraft für sich reklamieren?
  • Profitiert das Nachfolgezeichen von einer gesteigerten Kennzeichnungskraft eines oder einer ganzen Reihe von Vorgängerzeichen?

Für die Übertragung der Kennzeichnungskraft der älteren Marke auf die jüngere Marke genügt es, wenn der Verkehr anhand der jüngeren Marke an die ältere Marke unmittelbar erinnert wird, eine Verbindung zu ihr herstellt und der Verkehr die jüngere Marke als diejenige erkennt, was sie ihrer wirtschaftlichen und kommunikativen Funktion nach ist, nämlich ein modernisiertes Nachfolgezeichen, das trotz Unterschieden zu der älteren Marke deren Grundstruktur beibehält und auf die gleiche betriebliche Herkunft hindeutet.

Eine Übertragung der Kennzeichnungskraft der älteren Marke auf die jüngere Marke erfolgt jedoch umso eher, je ähnlicher die neue Marke der alten Marke und je höher die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ist. Dafür kann bereits eine normale Zeichenähnlichkeit ausreichen.

Insbesondere bei Bildmarken, die in ihrer Benutzung von einer Wortmarke begleitet werden, erleichtert die Verklammerung von Wort und Bild in der Erinnerung des Verkehrs die Überleitung der Kennzeichnungskraft.

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