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Irreführende Zahlungsaufforderungen und Gebührenbescheide
Die Patent- und Markenämter, u.a. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) warnen vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von nicht von diesen Ämtern stammen. Die Schreiben stammen von Privatunternehmen und fordern Zahlungen für Schutzrechtsanmeldungen und Verlängerungsgebühren.
Aufgrund der öffentlichen Zugänglichkeit der Registerdaten der Patentämter, in denen Namen und der Anschrift des Inhabers eines Schutzrechts einsehbar sind, ist beim Erhalt von Schreiben mit Zahlungsaufforderungen größte Vorsicht geboten.
Kontaktieren Sei beim Erhalt von Rechnungen im Zweifel das für Ihr Schutzrecht zuständige Amt bzw. Ihren Anwalt, wenn er als Vertreter eingetragen ist.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetportalen der Patet- und Markenämter, wie bspw. des DPMA, EUIPO, WIPO, EPA.