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„IT`S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS“
Der schwedische Lebensmittelhersteller OATLY AB hat bei dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum („EUIPO“) die Marke „IT`S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS“ als Unionsmarke angemeldet.
Wiederkehrend werden Slogans als Markenbezeichnung beanstandet, mit der Begründung, dass diese keinerlei Hinweise auf die betriebliche Herkunft geben, sondern Werbebotschaften vermitteln.
Auch das EUIPO wies die Anmeldung mit der Begründung zurück, eine Marke könne nur dann Unterscheidungskraft haben, wenn sie auf die kommerzielle Herkunft eines Produkts hinweise. Eine bloße Werbefolge wird von den Adressaten jedoch nicht als Herkunftshinweis wahrgenommen werden können.
In Art.7 Abs. 1 der Unionsmarkenverordnung sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, welche unter anderem keine Unterscheidungskraft haben.
Auch nach dem Einspruch wurde die Anmeldung bei dem EUIPO zurückgewiesen. Zu guter Letzt hat sich in hier letzter Instanz das Europäische Gericht mit dieser Anmeldung beschäftigt und der Firma OATLY AB abschließend Recht gegeben (Urt. v. 20.01.2021, T-253/20). Laut Urteil des EUG verfügt die angemeldete Marke daher über das in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 vorgeschriebene Mindestmaß an Unterscheidungskraft.
Aus diesem Urteil kann abgeleitet werden, dass Herkunftshinweise sehr wohl auch für Slogans anerkannt werden, solange ein kognitiver Prozess in Gang gebracht wird, der die Anmeldung auf Eintragung rechtfertigt.