News

Multimediamarke vor dem EUIPO

Die Beschwerdekammer des Europäischen Amtes für geistigen Eigentum hat entschieden, dass Komplexität kein Ausschlusskriterium für die Unterscheidungskraft einer Marke sein darf und dass es für die Unterscheidungskraft einer Marke unerheblich ist, ob diese Informationen über die Identität des Herstellers der Waren oder Dienstleistung offenbart. Grund für diese Entscheidung war eine etwas kuriose Multi-Media Marke im Comic-Stil, in der die Hauptfigur „Super Simon“ in den Urlaub fliegt. Der entsprechende Clip kann hier eingesehen werden. In der ersten Instanz wurde die Eintragung der Marke verwehrt, da eine fehlende Kennzeichnung der Herkunft und die Komplexität der Marke dazu führe, dass die entsprechende Marke nicht als solche erkennbar sei. In der Beschwerdeinstanz wurde entschieden, dass es für die Unterscheidungskraft nicht notwendig sei, dass die Multi-Media Marke Informationen über die Identität des Herstellers der Waren oder des Dienstleistungserbringers unmittelbar enthalte, insbesondere da solche Anforderungen auch nicht an andere, weniger komplizierte Marken gestellt würden.

Zurück