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Patentnovellierungsgesetz

Das Patentnovellierungsgesetz, das vom deutschen Bundestag am 27. Juni 2013 beschlossen worden ist, hat am 5. Juli 2013 den Bundesrat passiert. Das Patentnovellierungsgesetz enthält u. a. Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes, des deutschen Marken- und Geschmacksmustergesetzes, des Patentkostengesetzes und des IntPatÜG. Wesentliche Teile des Patentnovellierungsgesetzes treten am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung des Patentnovellierungsgesetzes folgenden Monats in Kraft.

Gemäß dem Patentnovellierungsgesetz ist sowohl in Patent-, Gebrauchsmuster, Marken- und Geschmacksmustersachen eine Akteneinsicht in elektronisch geführte Akten über das Internet vorgesehen. Bezüglich des Patentgesetzes gelten u. a. folgende Änderungen: Die Einspruchsfrist wird von drei auf neun Monate erhöht. Die Anhörungen im Einspruchsverfahren sind öffentlich. Im Erteilungsverfahren ist auf Antrag des Anmelders eine Anhörung durchzuführen. Die Fristen zur Einreichung einer deutschen Übersetzung für eine englisch oder französisch abgefasste Anmeldung verlängern sich.

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