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Paulaner ./. Karlsberg

Die in München ansässige Brauerei Paulaner vertreibt ihr Cola-Mix-Getränk mit dem Namen „Spezi“ unter Verwendung einer charakteristischen farblichen Produktaufmachung. Die seitens Paulaner eigens als „Fünf-Farben-Welle“ bezeichnete und unten dargestellte Aufmachung ist markenrechtlich in zahlreichen Ländern unter Schutz gestellt.

Markenrechtlich geschützte „Fünf-Farben-Welle“ der Brauerei Paulaner (vgl. bspw. EU-Marke 018282231)

Auf Grundlage der zugunsten der Brauerei Paulaner eingetragenen Markenrechte urteilte das LG München I (Urt. v. 25.03.2025, Az. 33 O 14937/23) nun gegen die saarländische Karlsberg Brauerei, welche Ihrerseits ebenfalls ein Cola-Mix-Getränk unter dem Namen „Brauerlimo“ vertreibt und hierzu die unten in Gegenüberstellung zur Paulaner „Spezi“ abgebildete Produktaufmachung verwendet:

Gegenüberstellung der Produktaufmachungen der Cola-Mix-Getränke „Spezi“ und „Brauerlimo“

Nach Ansicht des LG München bestehe Verwechslungsgefahr zwischen der seitens der Karlsberg Brauerei verwendeten Produktaufmachung und der geschützten Marke der Paulaner Brauerei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Paulaner Brauerei führt zudem einen weiteren Rechtsstreit gegen die Firma Berentzen und deren Produktaufmachung des Cola-Mix-Getränks „Mio-Mio Cola Orange“, welcher am 8. Juli 2025 vor dem LG München I verhandelt wird.

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