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Verwechselungsgefahr zwischen den Wort- und Bildzeichen SKYPE und der Wortmarke SKY

Die Gesellschaft Skype meldete 2004, 2005 beim HABM die Wort- und Bildzeichen SKYPE als Gemeinschaftsmarke für Waren im Bereich der Ausstattung von Audio- und Videogeräten, der Telefonie und der Fotografie sowie für IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software, der Einrichtung von Websites oder Website- Hosting an. Die Gesellschaft British Sky Broadcasting Group, nunmehr Sky und Sky IP International, erhob 2005, 2006 Widerspruch aus der eigenen für die gleichen Waren und Dienstleistungen angemeldeten Gemeinschaftswortmarke SKY aufgrund von Verwechslungsgefahr.

Mit der Entscheidung vom 05. Mai 2015 bestätigt der EuG die Einschätzung des HABM, dass   zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen u. a. aufgrund ihrer bildlichen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit Verwechslungsgefahr bestehe.

In Bezug auf das Argument, die Unterscheidungskraft der Zeichen SKYPE sei aufgrund ihrer Bekanntheit in der Öffentlichkeit erhöht, stellt das Gericht fest, dass es sich bei dem Wort „skype“, selbst wenn es für die Erfassung der von der Gesellschaft Skype angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen eine eigenständige Bedeutung erlangt haben sollte, um einen allgemeinen und folglich beschreibenden Begriff für diese Art von Dienstleistungen handelt.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten ein Rechtsmittel beim europäischen Gerichtshof eingelegt werden. Ein derartiges Rechtsmittel bleibt nunmehr abzuwarten, da sicherlich nicht unumstritten ist, ob zwischen den tatsächlich benutzten Dienstleistungen beider Gesellschaften die allgemeinen Verkehrskreise nicht doch verschiedene Herkunftshinweise erkennen können.

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