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„Zauberwürfel“ - Die Eintragung „Rubik’s Cube“ als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke ist weiterhin geltend
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) weist mit seinem Urteil vom 25.11.2014 die Klage des deutschen Spielzeugherstellers Simba Toys ab.
Simba Toys hatte gegen die im Jahr 1999 eingetragene dreidimensionale Gemeinschaftsmarke, die die Form des Würfels „Rubik’s Cube“ für dreidimensionale Geduldspiele schützt, eine Nichtigerklärung der Marke beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) beantragt, mit dem Hinweis auf die in der Drehbarkeit bestehende technische Lösung des „Rubik’s Cube“. Die Nichtigerklärung wurde vom HABM zurückgewiesen.
Simba Toys erhob daraufhin Klage beim EuG. Dieses stellt fest, dass die Darstellung des Würfels keinen Hinweis auf die technische Funktion gebe und sich die wesentlichen Merkmale zum einen durch den Würfel selber und zum anderen durch die Gitterstruktur ergeben. Des Weiteren verwies das Gericht darauf, dass das Vertriebsmonopol des Inhabers sich lediglich auf dreidimensionale Geduldsspiele in Form eines Würfels beschränkt und andere dreidimensionale Geduldsspiele davon nicht betroffen sind. Dabei unterscheide sich die fragliche Marke erheblich von den Darstellungen anderer auf dem Markt erhältlicher dreidimensionaler Geduldsspiele.